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Pflichtschulung nach § 10 ArbSchG

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Im Brandfall zählen die ersten Minuten – und die Menschen, die wissen, was zu tun ist. Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer direkt im Betrieb aus: kompakte Theorie, echte Löschübung, sauberer Nachweis.

Gut zu wissen

Keine Kür, sondern Pflicht

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist für jeden Betrieb verbindlich – unabhängig von Größe und Branche.

§ 10 ArbSchG

Arbeitgeber müssen Beschäftigte benennen und ausbilden, die im Brandfall die Brandbekämpfung übernehmen.

ASR A2.2

Als Faustregel gilt: mindestens 5 % der Beschäftigten – mehr bei erhöhter Brandgefährdung oder Schichtbetrieb.

DGUV 205-023

Die Ausbildung umfasst Theorie und eine praktische Löschübung – Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre empfohlen.

So läuft es ab

Ein Termin, alles erledigt

Wir kommen zu Ihnen – ohne Reiseaufwand für Ihr Team, mit Löschübung auf dem eigenen Gelände und Terminen, die in Ihren Betriebsablauf passen.

  1. 1

    Theorie – kompakt und verständlich

    Brandschutzgrundlagen, Verhalten im Brandfall, Alarmierung, betriebliche Besonderheiten. Kein Frontalunterricht-Marathon, sondern das, was Ihre Leute wirklich brauchen.

  2. 2

    Praxis – echte Löschübung

    Jeder Teilnehmer löscht selbst: Umgang mit dem Feuerlöscher an realitätsnahen Übungsgeräten, direkt auf Ihrem Firmengelände.

  3. 3

    Nachweis – sauber dokumentiert

    Teilnahmebescheinigungen für alle Ausgebildeten und eine Dokumentation für Ihre Unterlagen – prüfsicher gegenüber Behörden und Versicherern.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Von der Helfer-Quote bis zur Auffrischung – die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Als Faustregel gelten mindestens 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2). Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sollte der Anteil höher liegen – wir beraten Sie, welche Zahl für Ihren Betrieb sinnvoll ist.

Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung Pflicht?

Ja. Arbeitgeber sind nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Beschäftigten für die Brandbekämpfung zu benennen und auszubilden. Die Anforderungen konkretisieren ASR A2.2 und DGUV Information 205-023.

Wie läuft die Schulung ab?

Die Ausbildung kombiniert einen kompakten Theorieteil (Brandschutzgrundlagen, Verhalten im Brandfall, betriebliche Besonderheiten) mit einer praktischen Löschübung an echten Übungsgeräten. Wir kommen dafür direkt zu Ihnen in den Betrieb.

Wie oft sollte die Ausbildung aufgefrischt werden?

Empfohlen wird eine Auffrischung in Abständen von 3 bis 5 Jahren (DGUV Information 205-023) – früher, wenn sich im Betrieb wesentliche Änderungen ergeben.

Unverbindlich beraten lassen?

Am Telefon geht es am schnellsten – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Auf Wunsch kommen wir zur Beratung direkt zu Ihnen in den Betrieb.

Anrufen Notdienst 24/7